Menü-Anzeige

BIS: Suche und Detail

Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein

Kurzbeschreibung

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins online zu stellen und elektronisch zu bezahlen (Kreditkarte oder PayPal).

Beschreibung

Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein (rosa o. grau) oder einen Kartenführerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank.

Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet.

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie der Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. 

Die jeweiligen Umtauschfristen und weitere Informationen unserer Fahrerlaubnisbehörde finden Sie unter "Weiterführende Links". Alles Weitere wird Ihnen auf der eigentlichen Seite der Online-Dienstleistung "Schritt für Schritt" erläutert.

Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, werden Sie benachrichtigt, damit Sie ihn persönlich gegen Ihren alten Führerschein austauschen können.

Hinweis:
Die Größe beim Upload von Abbildungen bei den Dokumenten ist beschränkt. Bitte nutzen Sie eine geringere Auflösung bei der Aufnahme oder verkleinern Sie Ihre Aufnahmen, damit der Upload der Dokumente erfolgreich durchgeführt werden kann.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen