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Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchuG NRW)
Kurzbeschreibung
Stellen Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Beschreibung
Weitere Informationen zur Steuerbescheinigung können Sie unseren Informationen auf unserer Homepage (s. hierzu bitte unter Weiterführende Links) entnehmen.
§ 36 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Originalrechnungen sowie ein Satz Rechnungskopien
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster / Untere Denkmalbehörde
Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung ist für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung eine Gebühr zu erheben.
Sie richtet sich nach der Höhe der bescheinigungsfähigen Aufwendungen.
Bescheinigungen für Aufwendungen bis 5.000,- € sind gebührenfrei.
Ab 5.000,- € erfolgt eine Staffelung der Gebühren (1% der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000,- €, ggf. zuzüglich 0,5% der über 250.000,- € bescheinigten Aufwendungen bis 500.000,- €, ggf. zuzüglich 0,25% der über 500.000,- € bescheinigten Aufwendungen, jedoch insgesamt eine Höchstgebühr von 25.000,- €).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Untere Denkmalbehörde
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- Ludwigstr. 14
- 42853 Remscheid
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- E-Mail:
denkmalbehoerde@remscheid.de
- E-Mail:
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