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Kostenübernahmeerklärung für Eintragung / Löschung einer Baulast
Kurzbeschreibung
Die Baulast ist ein bauordnungsrechtliches Instrumentarium, mit dem bestimmte baurechtswidrige Verstöße ausgeräumt werden können, die ansonsten zur Ablehnung eines Bauantrages führen würden.
Beschreibung
Mit dem Antrag auf Eintragung / Löschung einer Baulast ist eine Kostenübernahmeerklärung durch die Antragstellerin / den Antragsteller erforderlich. Die Erklärung ist mittels Online-Formular (Kostenübernahmeerklärung) vorzunehmen.
Ergänzende Informationen zu Baulasten entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. hierzu bitte unter "Weiterführende Links").
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster
Keine
3 Monate
Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
- Prüfung der vorgelegten Unterlagen
- Kontaktaufnahme zur Antragstellerin / zum Antragsteller und Terminvergabe
- Gebrauchsabnahme vor Ort
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Ziff. 2.5.6.1
Entscheidung über die Eintragung einer Baulast
Gebühr: 50 bis 250 €
Ziff. 2.5.6.2
Entscheidung über die Löschung einer Baulast
Gebühr: 50 bis 250 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltung und Verfahren, Bauaktenarchiv
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- Ludwigstraße 14
- 42853 Remscheid
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