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Gewerbe abmelden
Kurzbeschreibung
Wer den selbständigen Betrieb seines Gewerbes aufgibt oder in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies der Gewerbemeldestelle unverzüglich anzuzeigen.
Beschreibung
Die Gewerbeabmeldung kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erfolgen.
§ 14 Gewerbeordnung
Bemerkung:
Wer sein Gewerbe nicht oder verspätet bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abmeldet, handelt gemäß § 146 (2) Nr. 1 Gewerbeordnung ordnungswidrig.
Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher Anzeige innerhalb von 4 Werktagen.
Kostenfrei - Es fallen keine Gebühren für Sie an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Bußgeld, Fahrerlaubnisangelegenheiten
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- Elberfelder Straße 32-36
- 42853 Remscheid
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