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Gewerbe abmelden

Kurzbeschreibung

Wer den selbständigen Betrieb seines Gewerbes aufgibt oder in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies der Gewerbemeldestelle unverzüglich anzuzeigen.

Beschreibung

Die Gewerbeabmeldung kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erfolgen. 

§ 14 Gewerbeordnung

Bemerkung:

Wer sein Gewerbe nicht oder verspätet bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abmeldet, handelt gemäß § 146 (2) Nr. 1 Gewerbeordnung ordnungswidrig.

Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher Anzeige innerhalb von 4 Werktagen.

Kostenfrei  -  Es fallen keine Gebühren für Sie an. 

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Zuständige Einrichtungen