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Verpflichtungserklärung bei Besuchen aus dem Ausland
Kurzbeschreibung
Hier können Sie das Online-Verfahren für Ihre Verpflichtungserklärung bei Einladung von Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland nutzen.
Beschreibung
Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für ausländische Staatsangehörige ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung einer gastgebenden Person aus der Bundesrepublik Deutschland, die einen ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Das Visum wird von der Deutschen Botschaft erteilt.
Bitte stellen Sie mindestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise den Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung! Die Bearbeitungszeit sowie die damit verbundene Wartezeit auf einen Termin kann bis zu 4 Wochen dauern.
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus und laden alle erforderlichen Dokumente im PDF-Format hoch. Eine abschließende Bearbeitung ist nur möglich, wenn Sie vollständige Unterlagen beigefügt haben.
Nach Prüfung Ihres Online-Antrages kontaktieren wir Sie zwecks Vereinbarung eines Termins. Bitte beachten Sie, dass die antragstellende Person zu dem Termin persönlich anwesend sein muss. Eine Bearbeitung mit einer Vollmacht ist leider nicht möglich.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links"
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ausländeramt und Einbürgerung
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- Elberfelder Straße 32-36
- 42853 Remscheid
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