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Reiterkennzeichen und Reiterplaketten - Erteilung
Kurzbeschreibung
Für das Reiten in der freien Landschaft und auf Reitwegen im Wald ist der Erwerb eines Reitkennzeichens erforderlich.
Beschreibung
Bestellung von Reitplaketten
Die Reiterkennzeichen und -plaketten werden auf Antrag vom Fachdienst Umwelt ausgegeben.
Nach Antragseingang wird eine unbefristete Reitberechtigung erteilt, d.h., eine erneute Antragstellung in den Folgejahren ist nicht mehr erforderlich. Die Reitberechtigung verlängert sich automatisch jeweils zum Jahresende um ein weiteres Jahr und die neuen Reiterplaketten werden ausgehändigt (pünktliche Abholung vorausgesetzt) oder zugeschickt. Dabei entscheiden Sie bei Antragstellung selbst, ob Ihnen die Plaketten mit eingeschriebenem Brief zugesandt werden sollen oder Sie diese lieber abholen möchten.
Wenn Ihnen die Plaketten zugeschickt werden, ist der Gebührenbescheid beigefügt.
Falls Sie von der Reitbefugnis keinen oder vorübergehend keinen Gebrauch mehr machen wollen, sich die Anzahl der eingesetzten Pferde ändert oder sich Ihre Adresse geändert hat, können Sie dies per Änderungsmitteilung bekannt geben.
Die erstmalige Ausgabe von Reiterkennzeichen und -plaketten kann jederzeit beantragt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite. Vielen Dank.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Umwelt
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- Elberfelder Straße 32-36
- 42853 Remscheid
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