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Baumfällgenehmigung - Fällung oder Veränderung von geschützten Bäumen
Kurzbeschreibung
Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzsatzung
Beschreibung
Durch die Baumschutzsatzung der Stadt Remscheid sind Bäume ab einer bestimmten Größe unter Schutz gestellt. Der Schutz bezieht sich neben der Entfernung (Baumfällung) auch auf einen Rückschnitt. Die letzte Änderung der Baumschutzsatzung ist am 21.12.2017 in Kraft getreten.
Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Die Satzung gilt nicht im Außenbereich, sowie den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Dort gelten strengere Regeln bezüglich des Baumschutzes.
Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 120 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden) haben. Verboten ist, diese Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Hierzu gehören auch Einwirkungen im Wurzel- und Kronenbereich der Bäume.
Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich, den Sie hier gerne online stellen können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite. Vielen Dank.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Umwelt
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- Elberfelder Straße 32-36
- 42853 Remscheid
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