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Prüfung Denkmalwert
Kurzbeschreibung
Nehmen Sie bei Bedarf zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaft bitte Kontakt mit uns ("Zuständige Einrichtung") auf.
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Angaben zur Straße und Hausnummer,
wenn vorhanden Gemarkung, Flur und Flurstück,
Grund, warum eine Prüfung erfolgen soll.
Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster / Untere Denkmalbehörde
Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
keine
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Untere Denkmalbehörde
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- Ludwigstr. 14
- 42853 Remscheid
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- E-Mail:
denkmalbehoerde@remscheid.de
- E-Mail:
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