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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beantragen

Kurzbeschreibung

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Beschreibung

  • Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn einer Beschäftigung, die nicht geringfügig ist und länger als zwei Monate dauert, ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
  • Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss und den Sie hier direkt online und gebührenfrei erhalten.
  • Für die Untersuchung haben Sie freie Arztwahl. Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. 
  • Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 Jahre alt ist. Hierfür ist dann erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein erforderlich.

Das Antragsformular finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

Melden Sie sich dort mit Ihrer elektronischen Identität (eID) des Personalausweises an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) inklusive der sogenannten UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen. Beide Dokumente können gespeichert und auf Wunsch ausgedruckt werden. Es genügt aber, wenn Sie sich die UBS-ID abspeichern. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Praxis Ihre UBS-ID vor und bringen Sie auf Wunsch auch die Dokumente zur Untersuchung mit.

Nach der ärztlichen Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Ergänzende Informationen befinden sich auf unserer Homepage und auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (s. bitte unter "Weiterführende Links").

ACHTUNG !!!  Aktueller Wartungshinweis:

Am Dienstag, 07.05.2024, finden zwischen 6:00 und 14:00 Uhr Wartungsarbeiten am Onlinedienst "Untersuchungsberechtigungsschein" statt. In diesem Zeitraum steht der Onlinedienst nicht zur Verfügung.. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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