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Kommunale Förderung für Kulturprojekte

Kurzbeschreibung

Die städtische Kulturförderung fördert jährlich mit einem Volumen von 20.000 EUR spartenübergreifend Projekte von Künstlerinnen und Künstlern, Vereinen oder Kultureinrichtungen.

Beschreibung

Über die Vergabe der Fördermittel wird durch den Ausschuss für Kultur und Weiterbildung entschieden. Stichtag für die schriftliche Antragstellung ist der 31.10. eines Jahres.

Bitte benutzen Sie die vorgesehenen Formulare (Antrag, Datenschutzerklärung, Kontaktdatenblatt), welche Sie herunterladen können. Wünschenswert ist die Übersendung einer unterzeichneten digital ausgefüllten Ausfertigung des Antrages an die angegebene E-Mail-Adresse (s. bitte bei "Zuständige Einrichtung"). Diese E-Mail-Adresse können Sie auch gerne verwenden sofern Sie Fragen haben.

Weiterhin steht der Verwendungsnachweis zur Nutzung bereit.

Die Förderrichtlinien finden Sie ebenfalls als Dokument zum Download.

Unter "Weiterführende Links" haben wir für Sie die Informationen der Kulturförderung auf unserer Homepage verlinkt.