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Genehmigung zur Grundstücksteilung oder Ausstellung eines Negativzeugnisses § 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018
Kurzbeschreibung
Für die grundbuchrechtliche Teilung eines bebauten Grundstückes wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW durch die Bauaufsichtsbehörde benötigt.
Beschreibung
Die Teilung eines unbebauten Grundstücks bedarf keiner Genehmigung. Der Antrag auf Grundstücksteilung ist durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur berät Sie über die geplante Grundstücksteilung und erstellt den erforderlichen Teilungsplan.
§ 7 BauO NRW (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Ein formeller Antrag muss über einen öffentlich bestellten Vermessungsingeneur erfolgen. Dieser kann auch über einen möglichen Grenzverlauf beraten.
Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).
Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster
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Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 3. Juli 2001 (GV. NRW S. 262) – in der jeweils gültigen Fassung.
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Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht / Technik
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- Ludwigstraße 14
- 42853 Remscheid
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