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Auskunft aus der Denkmalliste

Kurzbeschreibung

Ein Gebäude kann per Gesetz als Denkmal vor Zerstörung oder baulichen Eingriffen geschützt werden, wenn es Denkmaleigenschaften besitzt. Es besteht die Möglichkeit, Auskunft aus dem Verzeichnis der Denkmale zu erhalten ("Denkmalliste"). Stellen Sie hierfür den Antrag online.

Beschreibung

Weitergehende fachliche Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. hierzu bitte unter "Weiterführende Links").

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Angaben zu Straße und Hausnummer, wenn vorhanden Gemarkung, Flur, Flurstück

Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster

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Zuständige Einrichtungen