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Auskunft aus der Denkmalliste
Kurzbeschreibung
Ein Gebäude kann per Gesetz als Denkmal vor Zerstörung oder baulichen Eingriffen geschützt werden, wenn es Denkmaleigenschaften besitzt. Es besteht die Möglichkeit, Auskunft aus dem Verzeichnis der Denkmale zu erhalten ("Denkmalliste"). Stellen Sie hierfür den Antrag online.
Beschreibung
Weitergehende fachliche Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. hierzu bitte unter "Weiterführende Links").
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Angaben zu Straße und Hausnummer, wenn vorhanden Gemarkung, Flur, Flurstück
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster
Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Untere Denkmalbehörde
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- Ludwigstr. 14
- 42853 Remscheid
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- E-Mail:
denkmalbehoerde@remscheid.de
- E-Mail:
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