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Anmeldung von erlaubnispflichtigen Hunden

Kurzbeschreibung

Je nachdem, ob ein „kleiner Hund", ein „großer Hund", ein „gefährlicher Hund" oder ein „Hund bestimmter Rassen" gehalten wird, sind unterschiedliche Vorgaben des Landeshundegesetzes zu beachten.

Beschreibung

Die Anmeldung erlaubnispflichtiger Hunde gehört unter anderem zu den Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Diese Aufgaben werden aufgrund der Kooperation der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal durch das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am Standort Solingen wahrgenommen. 

Weitere Informationen dazu sowie die Anmeldung beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt finden Sie unter "Onlinedienstleistung".

Zusätzliche allgemeine Informationen zur An- und Abmeldung von Hunden finden Sie unter "Weiterführende Informationen".