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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Kurzbeschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit und bei der Haltung von Tieren besteht eine gesetzliche Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz.

Beschreibung

Die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) gehört unter anderem zu den Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Diese Aufgaben werden aufgrund der Kooperation der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal durch das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am Standort Solingen wahrgenommen. 

Weitere Informationen sowie die Meldung beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt finden Sie unter "Onlinedienstleistung".