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Nutztierhaltung - Anzeige und Registrierung nach §§ 26 und 45 der Viehverkehrsverordnung

Kurzbeschreibung

Die Haltung bestimmter Tiere unterliegt der Anzeigepflicht.

Beschreibung

Die Anzeige und Registrierung der Nutztierhaltung nach §§ 26 und 45 der Viehverkehrsverordnung gehört unter anderem zu den Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Diese Aufgaben werden aufgrund der Kooperation der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal durch das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am Standort Solingen wahrgenommen. 

Weitere Informationen sowie die Meldung beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt finden Sie unter "Onlinedienstleistung".