Anzeigen von Tätigkeiten nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kurzbeschreibung
Entgegennahme von Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Beschreibung
Nach § 53 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen anzeigepflichtig.
Unter Onlinedienstleistungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anzeigenerstattung online über das Länderportal abzugeben.
Weitere Informationen unserer Umweltbehörde entnehmen Sie bitte unter "Weiterführende Informationen".
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Umwelt
-
- Straße: Elberfelder Straße Hausnummer: 32-36
- PLZ: 42853 Ort: Remscheid
-