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Anzeigen von Tätigkeiten nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kurzbeschreibung

Entgegennahme von Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Beschreibung

Nach § 53 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen anzeigepflichtig.

Unter Onlinedienstleistungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anzeigenerstattung online über das Länderportal abzugeben.

Weitere Informationen unserer Umweltbehörde entnehmen Sie bitte unter "Weiterführende Informationen".

Zuständige Einrichtungen

  • Umwelt
      • Straße: Elberfelder Straße Hausnummer: 32-36
      • PLZ: 42853 Ort: Remscheid