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Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen

Kurzbeschreibung

Erlaubnis zum Befördern, Sammeln, Handeln oder Makeln von gefährlichen Abfällen.

Beschreibung

Nach § 54 KrWG bedarf das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis durch die zuständigen Behörden

Unter Onlinedienstleistungen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Erlaubnisantrag online über das Länderportal zu stellen.

Weitere Informationen unserer Umweltbehörde entnehmen Sie bitte unter "Weiterführende Informationen".

Zuständige Einrichtungen

  • Umwelt
      • Straße: Elberfelder Straße Hausnummer: 32-36
      • PLZ: 42853 Ort: Remscheid