Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen
Kurzbeschreibung
Erlaubnis zum Befördern, Sammeln, Handeln oder Makeln von gefährlichen Abfällen.
Beschreibung
Nach § 54 KrWG bedarf das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis durch die zuständigen Behörden
Unter Onlinedienstleistungen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Erlaubnisantrag online über das Länderportal zu stellen.
Weitere Informationen unserer Umweltbehörde entnehmen Sie bitte unter "Weiterführende Informationen".
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Umwelt
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- Straße: Elberfelder Straße Hausnummer: 32-36
- PLZ: 42853 Ort: Remscheid
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