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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Kurzbeschreibung
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jede Person, die ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat und dies schriftlich nachweist (Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers). Stellen Sie Ihren Antrag hier online.
Beschreibung
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast).
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. bitte unter "Weiterführende Links").
§ 85 Abs. 1 BauO NRW (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Name und Anschrift der/des Anfragenden (gleichzeitig Rechnungsempfänger(in))
- Gemarkung, Flur und Flurstück(e) des/der betroffenen Grundstück(e)
- Lage des/der Grundstücks(e) (Straße und ggfs. Hausnummer)
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster
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Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW):
Ziff. 2.5.6.3 (AVerwGebO)
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 bis 150 je Grundstück
Ziff. 2.5.6.4
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
Gebühr: Euro 30 je Grundstück