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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jede Person, die ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat und dies schriftlich nachweist (Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers). Stellen Sie Ihren Antrag hier online.

Beschreibung Beschreibung

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast).

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. bitte unter "Weiterführende Links").

§ 85 Abs. 1 BauO NRW (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)

- Name und Anschrift der/des Anfragenden (gleichzeitig Rechnungsempfänger(in))

- Gemarkung, Flur und Flurstück(e) des/der betroffenen Grundstück(e)

- Lage des/der Grundstücks(e) (Straße und ggfs. Hausnummer)

Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster

Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW):

Ziff. 2.5.6.3 (AVerwGebO)
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 bis 150 je Grundstück

Ziff. 2.5.6.4
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
Gebühr: Euro 30 je Grundstück

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