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Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv

Kurzbeschreibung

Der Aktenbestand des Bauaktenarchivs der Stadt Remscheid geht bis auf das Jahr 1870 zurück. Die Archivalien dienen in erster Linie öffentlich rechtlichen Zwecken und stehen der Allgemeinheit nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch von Privatpersonen auf Nutzung des Archivbestandes besteht nicht. Altakten werden grundsätzlich nicht verliehen. Es besteht die Möglichkeit Fotografien zu machen. Auf Wunsch werden gegen Gebühr Kopien in Papier- oder Dateiform (Scans) erstellt.

Stellen Sie hier online Ihren Antrag auf Akteneinsicht.

Beschreibung

Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Dabei müssen sich die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer durch einen Grundbuchauszug und durch Vorlage des Personalausweises legitimieren.

Falls Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers auftreten, ist zusätzlich eine Vollmacht und die Vorlage Ihres Personalausweises erforderlich.

Für Akteneinsichten in das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Vollmachten aller Eigentümerinnen und Eigentümer benötigt. Ein besonderes Einsichtsrecht für Kaufinteressenten einer Immobilie besteht nicht. Die Bauaufsichtsbehörde ist in diesen Fällen berechtigt, die Freigabe der Akten zu verweigern.

Ergänzende Informationen zum Bauaktenarchiv entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. hierzu unter "Weiterführende Informationen").

§ 29 VwVfG NRW (Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen)

§ 4 ff. IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Eigentümernachweis, ggfls. Auszug aus dem Grundbuch o. Grundsteuerbescheid, Bevollmächtigung der Eigentümerin / des Eigentümers

Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege

Weitere fachliche Informationen können Sie gerne unserer Internet-Seite entnehmen.

Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

Besonderes Interesse an einer Akteneinsicht, falls keine Eigentümerin / kein Eigentümer

Prüfung der vorgelegten Unterlagen

Kontaktaufnahme zur Antragstellerin / zum Antragsteller und Terminvergabe

Gebrauchsabnahme vor Ort

9a) Tarifstelle 9 wird wie folgt geändert:

      Persönliche Einsichtnahme durch Antragstellende

      je Objekt und angefangene Stunde 75,00 €

9b) Einsichtnahme, Anfertigung und Versenden von

       Kopien / pdf-Dateien; Versand von Akten

      für Dritte durch Mitarbeitende des Bauaktenarchivs

      je Objekt und angefangene Stunde 75,00 €

9c) Kostenerstattung bei unentschuldigtem Fernbleiben

      nach schriftlich beantragten Akteneinsichtsersuchen

      vgl. §§ 5, 6 Abs. 1 Verwaltungsgebührensatzung 30,00 €

9d) Anfertigung von Aktenkopien:

       alle Formate Anzahl der Kopien/Scans

       bis 100 50,00 €

       bis 250 75,00 €

       bis 500 100,00 €

       mehr als 500 150,00 €

 

Die Änderungssatzung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten

Zuständige Einrichtungen