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Unschädlichkeitszeugnisses bei Grundstückseigentum Antrag

Kurzbeschreibung

Ein Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die von der Katasterbehörde erteilt wird.

Beschreibung Beschreibung

Es dient der Vereinfachung bei der Löschung von Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten u.a.) an einem Grundstück im Grundbuch und ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten. Beispielsweise kann das Eigentum an einem Grundstücksteil lastenfrei übertragen werden, wenn durch ein Unschädlichkeitszeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für den Rechtsinhaber keine negativen Auswirkungen hat, also unschädlich ist. Voraussetzung für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses ist, dass der zu übertragende Grundstücksteil im Verhältnis zum verbleibenden Grundstücksteil geringfügig ist. Der beim Verkäufer verbleibende Grundstücksteil muss nach der Übertragung die Belastungen alleine tragen können. Ebenso kann mit einem Unschädlichkeitszeugnis ein Recht ohne Zustimmung des Rechtsinhabers aufgehoben werden, vorausgesetzt für den Rechtsinhaber entstehen keine Nachteile, da sein Recht nur geringfügig betroffen ist. Für die Entscheidung über die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses ist die Anhörung der Berechtigten notwendig. Hierbei sind Fristen für die Anhörung und Postzustellung einzuhalten.

Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse (NRW)

Grundbuchordnung (GBO)

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

Vermessungs- und Wertermittlungsordnung (VermWertKostO NRW)

  • Personalausweis
  • Unterlagen über die vorliegenden Belastungen über die das Zeugnis ausgestellt werden soll.

Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster

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