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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung

Kurzbeschreibung

Fliegende Bauten bedürfen ab einer bestimmten Größe an jedem Aufstellort einer Gebrauchsabnahme durch die Bauafsichtsbehörde. Die Aufstellung eines Fliegenden Baus ist der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag.

Beschreibung Beschreibung

Fliegende Bauten sind z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen.

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. bitte unter "Weiterführende Links").

§ 78 Abs. 7 BauO NRW (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)

Prüfbuch, ggf. Lageplan

Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster

Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

Der Fliegende Bau bedarf einer gültigen Ausführungsgenehmigung.

Prüfung der vorgelegten Unterlagen

Kontaktaufnahme zur antragstellenden Person und Terminvergabe

Gebrauchsabnahme vor Ort

zwischen 10,- und 300,- €

Zuständige Einrichtung