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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung
Kurzbeschreibung
Fliegende Bauten bedürfen ab einer bestimmten Größe an jedem Aufstellort einer Gebrauchsabnahme durch die Bauafsichtsbehörde. Die Aufstellung eines Fliegenden Baus ist der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag.
Beschreibung
Fliegende Bauten sind z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen.
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. bitte unter "Weiterführende Links").
§ 78 Abs. 7 BauO NRW (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Prüfbuch, ggf. Lageplan
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster
1 Monat
Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Der Fliegende Bau bedarf einer gültigen Ausführungsgenehmigung.
Prüfung der vorgelegten Unterlagen
Kontaktaufnahme zur antragstellenden Person und Terminvergabe
Gebrauchsabnahme vor Ort
zwischen 10,- und 300,- €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht / Technik
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- Ludwigstraße 14
- 42853 Remscheid
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