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Gewerbe ummelden

Kurzbeschreibung

Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, wenn der Betrieb innerhalb Remscheids verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf andersartige Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Beschreibung Beschreibung

Die Gewerbeabmeldung kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erfolgen. 

§ 14 Gewerbeordnung

Bemerkung:

Wer die Gewerbeummeldung nicht oder verspätet vornimmt handelt nach § 146 (2) Nr. 1 Gewerbeordnung ordnungswidrig.

Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug (bei gerichtlich eingetragenen Firmen, Genossenschaften und Vereinen)
  • Ausländerrechtliche Zulassung zur Gewerbeausübung (nur bei Staatsangehörigen von Staaten außerhalb der EU)
  • Erlaubnis, sofern in den Geschäftsräumen zusätzlich erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden, z. B. für Makler und das Bewachungsgewerbe, Handwerkskarte (Berechtigungskarte zur Handwerksausübung)

Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher Anzeige innerhalb von 4 Werktagen.

Folgende Gebühren fallen für Sie an: 

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 EUR
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 EUR
    - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 EUR

 

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