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Urkundenanforderung aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Kurzbeschreibung

Beantragung von Personenstandsurkunden

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

keine

Die Bearbeitung und Zusendung von Urkunden beträgt auf diesem Weg ca. 1 Woche.

  • Urkunden aus dem Geburtenregister innerhalb der letzten 110 Jahre
  • Urkunden aus dem Eheregister innerhalb der letzten 80 Jahre
  • Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Urkunden aus dem Sterberegister innerhalb der letzten 30 Jahre
  • Die Person selbst
  • Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister (u. U. mit schriftlicher Vollmacht und unter Angabe des Verwendungszwecks)
  • Personen, die schriftlich ein rechtliches Interesse nachweisen können
  • Personen, die schriftlich ein berechtigtes Interesse nachweisen können
  • Jede Personenstandsurkunde 14,00 €
  • Jedes zweite oder weitere Exemplar einer Urkunde kostet bei gleichzeitiger Beantragung 7,00 €
  • Urkunden für Sozialleistungen wie z. B. Gesetzliche Rentenversicherung sind gebührenfrei

Wenn Sie die Urkundenanforderung online einreichen, erfolgt unmittelbar eine Weiterleitung zum elektronischen Bezahlsystem („E-Payment“). Dort werden Sie aufgefordert, entsprechende Angaben zu machen. Es stehen Ihnen die folgenden Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:

- Kreditkarte
- Giropay
- PayPal

Die Anforderungen gelten erst dann als abgeschlossen eingereicht, wenn die Online-Bezahlung erfolgreich getätigt wurde und der Vorgang zum Abschluss gebracht wurde.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf keinen Fall abseits bzw. parallel vom vorgesehenen Verfahrensablauf! Eine Verbuchung auf den jeweiligen Vorgang ist dann nicht möglich und die Urkundenanforderung wird bei einem "Abbruch" nicht fertiggestellt und erreicht uns nicht!

giropay

Kreditkarten

PayPal

Zuständige Einrichtung