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Kfz anmelden
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Antrag auf Neuzulassung eines KFZ
- Antrag auf Wiederzulassung eines KFZ
- Antrag auf Umschreibung eines KFZ mit Kennzeichenwechsel
- vollautomatisierte Umschreibung eines KFZ ohne Kennzeichenwechsel
- vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines KFZ (Abmeldung)
- vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines KFZ
- Zulassungsvorgänge für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, historische Kennzeichen und andere besondere Formen der Zulassung
Hierfür ist weiterhin die persönliche Vorsprache bzw. die Inanspruchnahme eines Dienstleisters erforderlich.
Sicherstellung Ihrer Identität
Zur Sicherstellung Ihrer Identität benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Apple oder AusweisApp für Android) oder
- ein Kartenlesegerät das am Computer/Laptop angeschlossen werden muss oder
- einen Computer/Laptop mit kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Computer/Laptop)
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes eingeben. Fahrzeugpapiere sind erst seit dem Jahr 2015 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und seit dem Jahr 2018 (Zulassungsbescheinigung Teil 2) mit entsprechenden Codes versehen. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung.
Bitte prüfen Sie vor Beginn des Vorgangs ob die entsprechenden Codes auf Ihren Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind.
Für einige Dienstleistungen ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig.
Keine KFZ-Steuerrückstände / rückständigen Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Der fällige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und wird Ihnen im Laufe der Antragstellung entsprechend angezeigt.
Lastschriftverfahren
Kreditkarten
PayPal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Wahlen
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- Elberfelder Straße 32-36
- 42853 Remscheid
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