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Kfz anmelden

Kurzbeschreibung

Im STVA-Portal (Straßenverkehrsamts-Portal) der Stadt Remscheid haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln. 
 

Beschreibung

Folgende Dienstleistungen werden online angeboten (auch für E-Fahrzeuge):
  • Antrag auf Neuzulassung eines KFZ
  • Antrag auf Wiederzulassung eines KFZ
  • Antrag auf Umschreibung eines KFZ mit Kennzeichenwechsel
  • vollautomatisierte Umschreibung eines KFZ ohne Kennzeichenwechsel
  • vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines KFZ (Abmeldung)
  • vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines KFZ
Beachten Sie bitte, dass folgende Vorgänge nicht möglich sind:
  • Zulassungsvorgänge für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, historische Kennzeichen und andere besondere Formen der Zulassung

Hierfür ist weiterhin die persönliche Vorsprache bzw. die Inanspruchnahme eines Dienstleisters erforderlich.

Um einen Antrag online stellen zu können, sind folgende Unterlagen bzw. Voraussetzungen notwendig:

Sicherstellung Ihrer Identität
Zur Sicherstellung Ihrer Identität benötigen Sie
  • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
  • PIN zum Ausweisdokument
  • Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Apple oder AusweisApp für Android) oder
  • ein Kartenlesegerät das am Computer/Laptop angeschlossen werden muss oder
  • einen Computer/Laptop mit kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Computer/Laptop)
 
Zulassung und Umschreibung
Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie desweiteren bereit halten:
  • die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
  • die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer


Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes eingeben. Fahrzeugpapiere sind erst seit dem Jahr 2015 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und seit dem Jahr 2018 (Zulassungsbescheinigung Teil 2) mit entsprechenden Codes versehen. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung.

Bitte prüfen Sie vor Beginn des Vorgangs ob die entsprechenden Codes auf Ihren Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind.

Für einige Dienstleistungen ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig. 

Keine KFZ-Steuerrückstände / rückständigen Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. 

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Der fällige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und wird Ihnen im Laufe der Antragstellung entsprechend angezeigt. 

Lastschriftverfahren

Kreditkarten

PayPal