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Gewerbe Änderungsmitteilung

Kurzbeschreibung

Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Zu den Vorgängen, die unter die Ummeldung fallen, zählen:

1.    Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde,
2.    Die Änderung des Firmennamens,
3.    Die Namensänderung,
4.    Die Erweiterung der Tätigkeit,
5.    Die Änderung der Tätigkeit.

Alle weiteren Änderungen, zum Beispiel die Änderung in der Wohnanschrift oder die Benennung einer neuen gesetzlichen Vertretung, können Sie über die Änderungsmitteilung melden.  

Beschreibung Beschreibung

Die Änderungsmitteilung kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erfolgen. 

§ 14 Gewerbeordnung

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