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Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)

Kurzbeschreibung

Wohngeld können Sie auf Antrag als monatlichen Zuschuss zur Miete Ihrer selbst genutzten Mietwohnung (Mietzuschuss) bzw. als Zuschuss zu den Finanzierungsbelastungen Ihres selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Nutzen Sie den Online-Wohngeldrechner des Landes NRW. Sie können damit vorab prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe (voraussichtlich und unverbindlich). Nach erfolgter (Probe-) Berechnung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag im Anschluss direkt online zu stellen.

Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zu den Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und wie der Umgang mit bereits erfolgten Bewilligungen und Neuanträgen zu sehen ist (auf unserer Homepage unter "Weiterführende Links").

Dort können Sie sich zu fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Thema Wohngeld informieren und Sie finden auch die Informationen zur Kontaktaufnahme. 

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken (Hauptantrag und Anlagen) des Landes NRW zu beantragen. Diese können am PC ausgefüllt und gedruckt und letztendlich an die Wohngeldstelle der Stadt Remscheid (s. "Zuständige Einrichtung") gesendet werden. Die Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Formulare auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geben Ihnen Hilfestellungen (s. bitte unter "Weiterführende Links")

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen