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Ausstellung eines Zeugnisses, wenn keine Grundstücksteilung erforderlich ist

Kurzbeschreibung

Genehmigung der Grundstücksteilung nach §7 der Bauordnung NRW

Beschreibung

Durch Grundstücksteilungen dürfen grundsätzlich keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnungen zuwiderlaufen. In den meisten Ländern ist zur Validierung dieses Sachverhalts keine Genehmigung erforderlich, die Prüfung erfolgt stattdessen auf verwaltungsinterne Initiierung durch das Katasteramt, Grundbuchamt oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingeneure ("ÖbVI").

Ein Ausnahme zu dieser Norm stellt u.a. das Bundesland Nordrhein-Westfalen dar, welches gemäß §7 BauO NRW ein durch die Bauaufsichtsbehörde erstellten Nachweis über die ordnungsgerechte Teilung des Grundstücks erfordert. Eine solche Genehmigung muss durch die Eigentümerin / den Eigentümer bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

§7 Bauordnung NRW

Amtlicher Lageplan, Vollmacht sofern nicht Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer

Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster

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