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Identitätsnachweis für Flurstücke
Kurzbeschreibung
Der Identitätsnachweis ist der amtliche Nachweis über die heutige Bezeichnung von historischen Flurstücken.
Beschreibung Beschreibung
In Folge von Liegenschaftsvermessungen (z.B. Teilungsvermessungen) können sich über einen längeren Zeitraum Flurstücke in ihrer Form und Bezeichnung verändert haben.
Die historische Bezeichnung der Flurstücke kommt jedoch dann noch häufig bei im Grundbuch beschrieben Rechten vor, da an dieser Stelle in der Regel keine Aktualisierung stattfindet. Möchte man beispielsweise ein Recht im Grundbuch ändern oder löschen lassen, welches sich noch auf eine historische Flurstücksbezeichnung bezieht, so wird in der Regel ein Identitätsnachweis benötigt.
Allgemein:
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Grundbuchordnung
Kosten:
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Grundbuchauszug (Abteilung III des Grundbuchauszuges ist nicht erforderlich)
Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster
1 bis 3 Monate
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Für die Erstellung eines Identitätsnachweises ist eine persönliche Beratung in der Regel zwingend erforderlich
0 - 1.000 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Liegenschaftskataster
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- Theodor-Heuss-Platz 1
- 42853 Remscheid
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