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Prüfung Denkmalwert

Kurzbeschreibung

Nehmen Sie bei Bedarf zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaft bitte Kontakt mit uns ("Zuständige Einrichtung") auf.

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Angaben zur Straße und Hausnummer,

wenn vorhanden Gemarkung, Flur und Flurstück,

Grund, warum eine Prüfung erfolgen soll.

Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster / Untere Denkmalbehörde

Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

keine

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Zuständige Einrichtung