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Prüfung Denkmalwert

Kurzbeschreibung

Nehmen Sie bei Bedarf zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaft bitte Kontakt mit uns ("Zuständige Einrichtung") auf.

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Angaben zur Straße und Hausnummer,

wenn vorhanden Gemarkung, Flur und Flurstück,

Grund, warum eine Prüfung erfolgen soll.

Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege

Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

keine

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Zuständige Einrichtungen