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Kinderzuschlag beantragen

Kurzbeschreibung

Der Kinderzuschlag wird - unter bestimmten Voraussetzungen - auf Antrag gewährt. Zuständig ist die Arbeitsagentur ("Kindergeldkasse", "Familienkasse").

Beschreibung Beschreibung

Beantragen Sie den Kinderzuschlag online. Hierzu haben wir die Verweise zu den Online-Anträgen der Arbeitsagentur eingebettet.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht.

Sie müssen folgende grundlegenden Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben:

  • Sie beziehen Kindergeld.
  • Ihr monatliches Bruttoeinkommen erreicht die Mindeseinkommensgrenze.
  • Ihre Kinder wohnen in Ihrem Haushalt und sind jünger als 25 Jahre.
  • Ihre Kinder sind ledig.

Bitte informieren Sie sich vorab auf den Seiten der Arbeitsagentur über die jeweiligen Sachverhalte / Voraussetzungen unter "Weiterführende Links". Mit dem dortigen "KiZ-Lotsen" können Sie auch prüfen, ob der Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt.

Zusätzlich haben wir Ihnen die Homepage der Arbeitsagentur Remscheid, Ihr örtlicher Ansprechkontakt, beigefügt. Hier finden Sie u.a. die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.