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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
Kurzbeschreibung
Hier können Sie sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Beschreibung
Das Zentrale Vorsorgeregister ist die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgeangelegenheiten in Deutschland. Es wurde 2003 auf Eigeninitiative der Bundesnotarkammer gegründet und erhielt 2004 den gesetzlichen Auftrag, Vorsorgeangelegenheiten der Bürger auf deren Antrag hin zu registrieren. Seitdem wurden bereits mehr als 5,3 Millionen Registrierungen vorgenommen.
Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet