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Wintergeld, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Kurzbeschreibung

​Wenn Ihr Betrieb zum Baugewerbe gehört, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld oder eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Es handelt sich um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit ("Arbeitsagentur"), die auf Antrag (der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers) gewährt wird. Anträge können online über die sogenannten "eServices" gestellt werden. Hierfür muss eine Registrierung erfolgen.

Beschreibung Beschreibung

Im Winter gibt es im Baugewerbe häufig weniger zu tun oder Beschäftigte müssen während der sogenannten Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) draußen arbeiten. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den witterungsbedingten Arbeitsausfall unter bestimmten Voraussetzungen mit Saison-Kurzarbeitergeld überbrücken. Auch ein Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, kann in der Schlechtwetterzeit für das Baugewerbe mit Saison-Kurzarbeitergeld überbrückt werden.

Diese finanzielle Unterstützung kann ergänzt werden durch … 

  • das Wintergeld (Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld an Beschäftigte) und
  • eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

lnformationen der Arbeitsagentur stellen wir Ihnen unter "Weiterführende Links" bereit. Dort finden Sie z.B. die Voraussetzungen zur Gewährung. Ihre Vor-Ort-Agentur (Agentur für Arbeit Remscheid) haben wir für Sie ebenfalls verlinkt.