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Hundesteuer (Abmeldung von Hunden)

Kurzbeschreibung

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hund abzumelden.

Beschreibung Beschreibung

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nachdem er veräußert, abgegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist, schriftlich oder persönlich beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung abzumelden.

Hierbei sind ggf. der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Die Steuermarke ist, sofern noch vorhanden, der Abmeldung beizulegen. Überzahlte Steuerbeträge werden durch den Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung zurückerstattet.

Das Abmeldeformular finden Sie unter "Online-Dienstleistungen".

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

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