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SEPA-Lastschriftmandat
Kurzbeschreibung
Bei einigen regelmäßig wiederkehrenden Forderungen besteht die Möglichkeit, der Stadt eine sog. Einzugsermächtigung zu erteilen.
Beschreibung
Das Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert sowohl dem Zahlungspflichtigen (sog. Debitoren) als auch der Stadt die Überwachung der Zahlungen.
Das zu erteilende SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter "Online-Dienstleistungen".
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Aus Kostengründen ist die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, derzeit auf folgende Forderungen beschränkt:
• Kindergartenbeiträge, -essgelder
• Entgelte OGGS
• Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer
• Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, Kioskmiete