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Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

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Im Liegenschaftsbuch werden für alle Flurstücke die Eigentümerangaben, die Flächengröße, Straßenname und Hausnummer (Lagebezeichnung), die tatsächliche Nutzung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.

Als Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch sind der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis und der Bestandsnachweis erhältlich.

Der Flurstücksnachweis enthält die Lagebezeichnung, Flächengröße, tatsächliche Nutzung und ggf. die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält darüber hinaus auch die Eigentümerangaben.

Der Bestandsnachweis beinhaltet für alle Flurstücke aus denen das Grundstück besteht die Eigentümerangaben, Lagebezeichnung, die Flächengröße, die tatsächliche Nutzung und ggf. die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Bei Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch, die Angaben zum Eigentümer enthalten, muss aufgrund des Datenschutzes ein Nachweis des Berechtigten Interesses oder eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden. Beides entfällt, wenn man selbst der Eigentümer des Flurstücks ist.

1.) Sie stellen bei uns einen Antrag auf Ausfertigung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch (ggf. mit den erforderlichen Nachweisen)

2.) Sie erhalten von uns den Auszug und den Kostenbescheid.

Je Auszug 30,00 Euro

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