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Einsicht in das Liegenschaftsbuch

Beschreibung

Im Liegenschaftsbuch werden für alle Flurstücke die Eigentümerangaben, die Flächengröße, Straßenname und Hausnummer (Lagebezeichnung), die tatsächliche Nutzung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.

Als Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch sind der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis und der Bestandsnachweis erhältlich.

Der Flurstücksnachweis enthält die Lagebezeichnung, Flächengröße, tatsächliche Nutzung und ggf. die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält darüber hinaus auch die Eigentümerangaben.

Der Bestandsnachweis beinhaltet für alle Flurstücke aus denen das Grundstück besteht die Eigentümerangaben, Lagebezeichnung, die Flächengröße, die tatsächliche Nutzung und ggf. die Ergebnisse der Bodenschätzung.

ggf. Ausweisdokument

Bei Einsichtnahmen ins Liegenschaftsbuch, die Angaben zum Eigentümer enthalten, muss aufgrund des Datenschutzes ein Nachweis des Berechtigten Interesses oder eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden. Beides entfällt, wenn man selbst der Eigentümer des Flurstücks ist.

1.) Sie vereinbaren mit uns einen Termin.

2.) Sie kommen zu uns in die Auskunft und erhalten dort Einsicht ins Liegenschaftsbuch.

keine

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