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Unterhaltsvorschuss

Kurzbeschreibung

Für Alleinerziehende, welche vom anderen Elternteil keine oder zu wenig Unterhaltszahlungen erhalten, ist es möglich, dass für das Kind bzw. die Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Dieser Vorschuss soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.

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Klicken Sie auf „Schnell-Check“ und prüfen Sie, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt. Falls Sie antragsberechtigt sind, können Sie auch direkt den "Antrag Online stellen". Für den Online-Antrag ist eine entsprechende Registrierung notwendig.

Beratungsmöglichkeiten oder Hinweise sowie Öffnungszeiten zur Antragsstellung vor Ort finden Sie unter "Weiterführende Informationen" auf unserer Hauptseite remscheid.de