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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Bei der Einbürgerung handelt es sich um die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers.

Beschreibung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • allgemeines Wahlrecht,
  • alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
  • unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
  • Zugang zum Beamtenstatus,
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union,
  • Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Für das Einbürgerungsverfahren stellt der Bund die Online-Dienstleistung "Einbürgerung" bundesweit zur Verfügung. Dieser Dienst befindet sich bei uns derzeit in der Erprobung und steht Ihnen demnächst zur Verfügung. 
Bis dahin bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, den „Einbürgerungsantrag“ digital auszufüllen, anschließend auszudrucken und unterzeichnet mit weiteren Unterlagen per E-Mail oder postalisch einzureichen. Weitere wichtige Informationen unserer Ausländerbehörde zur Einbürgerung entnehmen Sie bitte dem Link unter "Weiterführende Informationen".

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